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Aktuelles - FDP im Landkreis
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Antrag der CDU- und FWG-Fraktionen und der FDP an den Kreistag
Sehr geehrter Herr Landrat,
zu TOP 5 der Sitzung des Finanz- und Personaiausschusses stellen wir, die CDU und FWG-Fraktionen sowie die FDP im Stader Kreistag, hiermit folgenden Antrag:
Zusätzlich zu den "ergänzenden Haushaltssicherungsmaßnahmen" gemäß Vorlage 16/11/046 wird die Verwaltung um Umsetzung der nachfolgenden Arbeitsaufträge (Einrichtung einer Strukturkonferenz, Prüfaufträge und Sachstandberichte) gebeten.
Angesichts der schwierig bleibenden Haushaltssituation des Landkreises ist es auch zukünftig notwendig, Haushaltssicherungsmsßnahmen durchzuführen. Ein wichtiger Ansatzpunkt dazu stellt die Frage der Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis und den Städten und (Samt-)Gemeinden sowie die lnterkommunale Zusammenarbeit dar. Dank der modernen Möglichkeiten der EDV bestehen heute und in Zukunft mehr Möglichkeiten als früher, Kosten zu sparen, ohne die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verschlechtern. Zur Klärung, ob die aktueuen Strukturen in Zeiten knapper Kassen noch optimal sind, sollten die im Landkreis Stade bestehende Aufgabenverteiiung hinterfragt und neue Ideen (auch der interkommunalen Zusammenarbeit) diskutiert werden. Dazu sind die Kreis- und die Stadt- sowie (Samt-)Gemeindeverwaltungen aufgerufen, ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten zusammen zu bringen. In einer Strukturkonferenz sollten der Landrat und die Bürgermeister die im Landkreis bestehende Zusammenarbeit darstellen und hinterfragen, praktische Beispiele aus anderen Regionen auf ihre Umsetzbarkeit im Landkreis Stade prüfen und Vorschläge entwickeln. Ferner wird die Kreisverwaltung um die Prüfung und um Sachstandinformation zu folgenden Themenbereichen gebeten:
1. Auflösung der Kreisschulbaukasse
Die Kreisschulbaukasse ist ein Instrument, mit dem die Kosten für Schulbaumaßnahmen zwischen Landkreis und Städten und (Samt-)Gemeinden verteilt werden. Auch wenn Schulbaumaßnahmen wichtig sind und nicht in Frage gestellt werden sollten, stellt sich jedoch die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, zur Finanzierung das Instrument der Kreisschulbaukasse zu nutzen. Würde die Kreisschulbaukasse "auslaufen`, so könnte sich der damit beim Landkreis (Administration der Kreisschulbaukasse) und den Städten und (Samt-)Gemeinden (Aufwand für Antragstellung, lnformationspflichten etc.) verbundene Aufwand reduzieren, ohne dass "inhaltlich" Schulbaumaßnahmen wegfallen würdern. Die Kreisverwaltung wird gebeten
a) zu prüfen, ob es entsprechende Vorgehensweisen in anderen Landkreisen gibt,
b) die möglichen Kostenersparnisse darzustellen und
c) einen Vorschlag für eine Beendigung der Kreisschulbaukasse (u.a. Umgang mit bereits gestellten Anträgen?) zu machen.
Die Auflösung der Kreisschulbaukasse wäre nur im Einvernehmen mit den Städten und (Samt-)Gemeinden möglich, was zu beachten ist.
2. Prüfung von Gebührenerhöhungen
Die Kreisverwaltung wird gebeten, flächendeckend zu prüfen, ob es Bereiche gibt, in denen Gebühren, deren Höhe vom Landkreis beeinflussbar sind, angehoben werden könnten und ggf. Vorschläge zu machen. Die Zielrichtung besteht dabei nicht darin, in allen Bereichen "an der Gebührenschraube zu drehen", sondern vielmehr zu klären, ob es Bereiche gibt, in denen seit einigen Jahren angemessene Gebührenerhöhungen nicht erfolgt sind oder das Gebührenniveau im Vergleich zu anderen Landkreisen vergleichsweise niedrig ist.
3. Klärung der Voraussetzungen für (etwaige) Kürzungen bei den jährlichen Zuwendungen für die Stiftungen Schloss Agathenburg und Natureum
Die beiden Stiftungen Schloss Agathenburg und Natureum erhalten seit vielen Jahren beachtliche Zuschüsse vom Landkreis - jeweils weit mehr als 400.000 EUR jährlich. In beiden Fällen gibt es Stiftungssatzungen und Verträge, die die Beziehung des Landkreises zu den Stiftungen regeln. Zudem sind die Gremienstrukturen innerhalb der Stiftungen zu beachten, damit Klarheit über die überhaupt bestehenden Möglichkeiten, Zuschüsse zu kürzen, besteht und dies - neben den inhaltlich zu erörternden Fragen - als Diskussionsgrundlage für weitere Beratungen dienen kann, wird die Kreisverwaltung gebeten, die rechtlichen/formalen Voraussetzungen darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Dammann-Tamke (für die CDU-Fraktion und im Auftrag für FWG-Fraktlon und FDP im Stader Kreistag)
