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Die Mandatsträger der FDP im Landkreis Stade haben zu dem Planfeststellungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe (Elbvertiefung) gefordert, dass zwei wesentliche Voraussetzungen für eine Zustimmung erfüllt sein müssen:
- Die Gewährleistung der Deichsicherheit muss zweifelsfrei gegeben sein. Der Vorhabenträger muss sich vertraglich verpflichten, für alle etwaigen auftretenden Schäden voll einzustehen, die Unterhaltung der Deiche zu übernehmen und einer Umkehr der Beweislast zuzustimmen.
- Die Befürchtungen der Obstbauern müssen voll ausgeräumt und alle noch offenen Fragen zur Sicherung des Beregnungswasserbereitstellung zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden.
Der Vorsitzende der Buxtehuder FDP-Ratsfraktion und FDP Kreistagsabgeordnete Rudolf Fischer und der Jorker FDP-Ratsherr Peter Rolker erklärten übereinstimmend, dass die Forderungen der FDP voll erfüllt werden müssten, sonst könnte es keine Zustimmung der FDP zur Elbvertiefung geben. Unter diesen Voraussetzungen, erklärte Fischer, würde er auch in der Kreistagssitzung am 16.01.2012 der Resolution des Kreistags Stade zustimmen.
Fischer und Rolker erklärten weiter, dass die FDP sich auf Landes- und Bundesebene für die Durchsetzung ihrer Forderungen einsetzen werde. Es komme jetzt darauf an, dass auch das Land Niedersachsen ein Einvernehmen zu der Fahrrinnenanpassung nur erteilen werden, wenn die Bedenken aus der Region voll beseitigt werden. Insoweit unterstützt die FDP auch die Stellungnahmen der Gemeinde Jork und SG Lühe.
Die Menschen an der Elbe und ihren Nebenflüssen dürften durch die Fahrrinnenanpassung keinerlei Nachteile und Risiken tragen, betonten zusammenfassend die FDP-Mandatsträger im Landkreis Stade.
